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Abstract
Fremde Richter
Die Rechtsprechung im Fürstentum Liechtenstein unter dem Einfluss schweizerischer und deutsch-österreichischer Richter 1938–1947
Das Fürstentum Liechtenstein verfügte als Kleinstaat über beschränkte Ressourcen. Für die Justiz bedeutete dies, dass österreichisches und schweizerisches Recht rezipiert und neben eigenen auch Juristen aus beiden Nachbarländern ins liechtensteinische Richteramt gewählt wurden. Hatte sich diese Praxis in Friedenszeiten bewährt, so war sie in der Zeit des Nationalsozialismus prekär und mit dem Problem des potenziellen nationalsozialistischen Einflusses auf die Richterwahl und die Rechtspraxis verbunden.
PDF en Open Access
TéléchargerNach dem Anschluss Österreichs an das «Dritte Reich» wurden die in Liechtenstein tätigen österreichischen Richter zu «deutschen» Richtern, die in ihrer Heimat nach NS-Gesetzen, im Fürstentum nach liechtensteinischen Gesetzen Recht sprachen. Lässt sich ein politischer Einfluss dieser Richter in der liechtensteinischen Judikatur feststellen? Wehte nationalsozialistischer Geist in die liechtensteinische Rechtsprechung und die damals erlassene Gesetzgebung des Landes hinein? Wie situierten sich die schweizerischen Richter? Wer waren diese ausländischen Richter, die im Fürstentum amtierten? Das vorliegende Buch erörtert die Besonderheiten der liechtensteinischen Justiz zur Zeit des Zweiten Weltkriegs, wobei die eng miteinander verflochtenen Aspekte des Rechts – Gesetzgebung, Rechtsprechung und Richter – untersucht werden.