Disziplinierende Demokratie
Die Rechtspraxis der administrativen Freiheitsentzüge im Kanton Zug 1940–1985
Kälin JudithPDF en Open Access
TéléchargerDie Freiheit ist von jeher das Fundament der schweizerischen Demokratie und die liberale Staatsform die Garantie für ihren Schutz – so zumindest lautet die patriotisch korrekte Geschichte der Schweiz. Kritische Perspektiven eröffnet jedoch die Praxis der weitgehend unregulierten Anstaltseinweisungen, die seit dem 19. Jahrhundert durch die kantonalen Armen-, Fürsorge- und Gesundheitsgesetze sowie das Vormundschaftsrecht legitimiert wurden. Sie ermöglichten zeitlich unbegrenzte Freiheitsentzüge in Zwangsarbeits- und Arbeitserziehungsanstalten ohne strafrechtliche Verurteilung. Mit Fokus auf den Kanton Zug zeigt diese Studie, dass diese Praxis nicht im Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis stand, sondern bis weit in die 1980er-Jahre von diesem getragen wurde.