PDF en Open Access

Télécharger
Soziale Risiken waren in der Schweiz lange Zeit nicht ausreichend versichert. Ein Teil der Bevölkerung blieb im Bedarfsfall vom Ermessen der Fürsorge- und Vormundschafts­behörden abhängig. Besonders arbeits­­­lose, kranke oder verarmte Personen wurden in geschlossene Anstalten eingewiesen statt finanziell unter­stützt. Die Gesetze ermöglichten es, solche administrativen Versorgungen mit «Arbeitsscheu», «Liederlichkeit» und «Trunksucht» zu begründen. ­Mit diesen moralisierenden Kategorien wiesen die Behörden die Schuld für die Versorgungen den Betroffenen zu. In den untersuchten Kantonen Freiburg, Schwyz, Waadt und Zürich hatten die getroffenen Massnahmen ausdrücklich den Zweck, zu disziplinieren und zu bestrafen.